PROTEGERE
Vollmachten · Testamente · Betreuung
Sie wissen, wie enorm wichtig die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament für Sie und Ihre Familie sind und schieben diese trotzdem schon lange vor sich her?
Ich helfe Ihnen: Ich zeige Ihnen Ihren Ist-Zustand auf, damit Sie entscheiden können, ob Ihr aktueller Vorsorge-Status ausreichend ist oder eine individuelle Lösung besser wäre.
Für Privatpersonen und Unternehmer. Im persönlichen Gespräch. Klar. Verständlich. Praxiserprobt.

Kennen Sie Ihren aktuellen Vorsorge-Status, sollten Sie durch Unfall oder Krankheit handlungsunfähig sein?
Sie besitzen noch keine Vorsorgevollmachten:
Bei Ihnen greift die gesetzliche Regelung, d.h. wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder altersbedingt wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbstbestimmt regeln können, dürfen sich Menschen in Ihrem Umfeld beim zuständigen Betreuungsgericht um Ihre Betreuung bewerben. Ein Richter entscheidet dann, wer Sie betreut. Dies kann ein Familienangehöriger aber auch ein Fremder sein.
Ansonsten gilt: §1814 BGB Abs. 1:
„Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer.“
Einzige Ausnahme ist das seit 01.01.23 bestehende Ehegattennotvertretungsrecht; gültig nur für max. sechs Monate und nur für Angelegenheiten der Gesundheitssorge.
Welche Vollmachten sind in diesem Fall für Sie notwendig?
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, evtl. Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder, evtl. Unternehmervollmacht
Sie besitzen bereits Vorsorgevollmachten:
Vollmachten und Versicherungen haben sehr viel gemeinsam: Solange der Versicherungsnehmer keinen Schaden hat, ist jede Versicherung gut. Im tatsächlichen Schadensfall kommt es aber immer auf das „Kleingedruckte“ an.
Genauso verhält es sich bei Vollmachten. Man sollte in der Tiefe verstehen, was bei diesem wichtigen Thema in den eigenen Verträgen im Detail geregelt ist. Einen Vertrag zu haben, bedeutet nicht, dass alles so geregelt ist, wie man sich dies vorstellt.
Ich helfe Ihnen gern:
Wir schauen uns Ihre Verträge an, um Ihren aktuellen Versorgungszustand zu besprechen. Danach entscheiden Sie, ob Ihr Versorgungsstatus ausreichend ist oder ob eine Aktualisierung Ihrer Verträge sinnvoll wäre.